Qualifizierte Brandschutzplanung
Vorbeugender Brandschutz – eine unserer Kernkompetenzen
Oberbegrifflich betrachtet unterstützen und beraten wir sie bei allen Maßnahmen, die in der Prophylaxe die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. begrenzen sollen. Dies betrifft sowohl den baulichen, den anlagentechnischen wie auch den organisatorischen Teil des vorbeugenden Brandschutzes.
Entsprechend der Regelung in § 14 der Musterbauordnung, die häufig inhaltsgleich in die Bauordnungen der Länder übernommen wurde, sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzusetzen, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Damit die in Rede stehenden Brandschutzmaßnahmen im Bedarfsfall möglichst effektiv und wirkungsvoll greifen, ist es sinnvoll, deren Planung in die kundigen Hände von Fachleuten zu legen, die über die notwendigen spezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Bei uns sind Sie daher in den besten Händen, sehen wir doch auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz aus erfolgreich absolviertem Hochschulbesuch, Ausbildung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst, Fachplaner- ebenso wie Sachverständigenzertifizierung durch den TÜV und mehr als 20 Jahren einschlägiger Berufstätigkeit zurück.
Unsere Leistungen:
- Brandschutznachweise
- Brandschutzkonzepte im Bauantragsverfahren von Sonderbauten
- Ausarbeitung von Kompensationslösungen
- Brandschutzberatungen
- Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675
- Feuerwehreinsatzpläne nach DIN 14095