Brandschutzbedarfsplanung

Brandschutz-/Feuerwehr-/Gefahrenabwehrbedarfsplanung/Bedarfs- und Entwicklungsplanung, vier unterschiedliche föderalistische Begrifflichkeiten – eine Leistung. Gerne dürfen sie auf uns zählen.

Welche Worte die Landesgesetzgeber dafür auch immer wählen, im Kern haben alle Gemeinden in Deutschland eine den “örtlichen Verhältnissen“ entsprechende “Leistungsfähigkeit“ ihrer Feuerwehr zu gewährleisten. Jede Kommune muss diese unbestimmten Rechtsbegriffe also individuell gemäß den landesspezifischen Gesetzen, Verordnungen und Erlassen mit Leben füllen. Die entsprechende Konkretisierung findet auf der Basis einer umfassenden Analyse in einer Bedarfsplanung Ausdruck.

Die Gefahrenpotentiale Ihrer Gemeinde ermitteln wir unter Berücksichtigung kommunaler Eckdaten, Flächennutzung, Bebauung, Topografie, Verkehrsflächen bzw. -bewegungen, des Leitbilds der Stadtentwicklung sowie einer Auswertung der bisherigen Einsätze Ihrer Feuerwehr. Hieraus leiten wir potentielle Einsatzszenarien ab, die der “Schutzzielbestimmung“, d.h. der Festlegung von Soll-Strukturen Ihrer Feuerwehr hinsichtlich Hilfsfristen, Funktionsstärke und Erreichungsgrad, dienen. Soweit dies in einzelnen Ländern nicht sogar verbindlich vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, dass das -je nach Kommunalverfassung anders benannte- höchste politische Beschlussorgan der Gemeinde (Volksvertretung) über den Bedarfsplan beschließt und damit das von der Gemeinde gewollte und von ihr verantwortete Sicherheitsniveau festlegt.

Neben dieser Sollanalyse untersuchen wir das bestehende Leistungsvermögen Ihrer Feuerwehr, um den Istzustand ermitteln zu können. In die Betrachtungen werden sowohl personelle Rahmenbedingungen (z.B. Qualifikationen, Alter, Arbeitsplatz und Verfügbarkeit von Ehrenamtlern, Jugendfeuerwehr etc.) wie auch sachliche Gegebenheiten (z.B. Ausrückzeiten, realistische Fahrzeiten von den Gerätehausstandorten, Ausrüstung der Feuerwehr und Fahrzeugverteilung etc.) einbezogen.

Auf diese Art und Weise lassen sich aus dem Abgleich von Soll- und Istzustand konkrete Aussagen zur aktuellen Leistungsfähigkeit Ihrer Feuerwehr ableiten. Sollte sich dabei ein Handlungsbedarf eröffnen, entwickeln wir einen differenzierten Maßnahmenkatalog, selbstverständlich unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlich gebotenen Sparsam- und Wirtschaftlichkeit.

Natürlich stehen wir Ihnen gerne auch für jedwede andere Beratung in Sachen Brandschutz bzw. technische Hilfeleistung o.ä. zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.

 

Unsere Leistungen:

  • Teil- und Gesamtkonzepte im Rahmen der Bedarfs- und Entwicklungsplanung des kommunalen Brandschutzes
  • Allgemeine Brandschutzberatung/Berechnungen/Bewertungen
  • Feuerwehreinsatzpläne nach DIN 14095